AGB

Stand 24.04.2024

§ 1 GELTUNG / ALLGEMEINES

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Rames Abu-Rashed durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Die AGB gelten ebenso für alle Erfüllungsgehilfen von Rames Abu-Rashed, welche gemeinsam Aufträge unter dem Namen: „Flamingo
Fotobox“ durchführen. Folglich werden die Begriffe: „Rames Abu-Rashed“, „Vermieter“ und „Flamingo Fotobox“ als synonym genutzt.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des
einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche
ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Vermieters
gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende
Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Vermieter hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in
welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen
Speichermedien, usw.). Der Mieter erkennt an, dass es sich bei dem vom Vermieter gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(3) Der Vermieter ist, soweit durch den Mieter keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos
gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind
ausgeschlossen.

(4) Sämtliche Dokumente, die im Zusammenhang mit der Vergütung stehen, werden ausschließlich digital versendet.

(5) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Vermieter, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung
festgeschrieben werden. Angebote sind bis zur Annahme durch den Vermieter unverbindlich.

(6) Der Vertrag kommt durch das unterschriebene Angebot durch den Mieter und der Annahme durch den Vermieter zustande.

(7) Das Angebot verliert nach 7 Tagen seine Gültigkeit und muss in dieser Zeitspanne vom Mieter mit einer Unterschrift bestätigt
werden.

(7a) Die Unterschrift bestätigt die Willenserklärung des Mieters.

(7b) Die Unterschrift bestätigt die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser AGB.

(8) Die Willenserklärung vom Vermieter wird erst mit der Zusendung der Annahme an den Mieter bestätigt.

(8a) Eine Zahlung oder die Unterschrift eines Angebots durch den Mieter zieht keine Verpflichtung zur Annahme durch den Vermieter
mit sich.

(8b) Versendete Angebote bestätigen keine Willenserklärung durch den Vermieter sondern dienen als Informationsmaterial.

(9) Die vom Vermieter angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich (formlos, auch digital) zu bestätigen.

(9) Die vom Vermieter angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich (formlos, auch digital) zu bestätigen.

§ 2 NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT

(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu.
Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Vermieter wird sich vom Fotografen das ausschließliche
Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen.

(2) Der Vermieter überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter. Dieses beinhaltet ausschließlich die
private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der
ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermietern. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Mieter
grundsätzlich nicht gestattet ist.

(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Mieter
selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien,
welche durch den Mieter oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von einer
Online-Galerie oder wie vereinbart über.

(5) Erteilt der Fotograf mit Genehmigung des Mieters an den Mieter die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er
verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des
Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.

(6) Der Mieter erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen
Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt
demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.

(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen
schriftlich vereinbart werden.

§ 3 VERGÜTUNG

(1) Für die erbrachten Leistungen wird ein Honorar in Höhe einer vereinbarten Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten
oder Zusatzzahlungen (§ 4 (3)) berechnet.

(2) Die Umsatzsteuer entfällt aufgrund der Kleinunternehmerregelung.

(3) Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Mieter wird eine Ausfallzahlung in Rechnung gestellt.

(3a) Stornierung über 7 Tage vor Eventdatum = 25% des Honorars.

(3b) Stornierung innerhalb von 7 Tagen, aber nicht innerhalb von 48h vor Eventdatum = 50% des Honorars.

(3c) Stornierung innerhalb von 48h vor Eventdatum = 100% des Honorars.

(4) Bei Stornierung durch den Vermieter ist ein Schadensersatzanspruch durch den Mieter nicht zulässig.

(5) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Eventdatum ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Vermieters.

(5a) Rechnungen können nur per Überweisung oder in bar am Tag der Vermietung bezahlt werden.

(5b) Rechnungen werden nach dem Eventdatum ausgestellt.

(5c) Rechnungen können aufgrund geänderter/tatsächlich erbrachter Leistungen vom Angebot und der Annahme abweichen.

§ 4 HAFTUNG / GEFAHRÜBERGANG

(1) Für Schäden, gleich welcher Art am Veranstaltungsort, anlässlich der Vertragserfüllung, haftet der Vermieter für sich und seine
Erfüllungsgehilfen. Der Mieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit während der Veranstaltung. Dies gilt nicht für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder
seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Sollte die Fotobox aus jeglichen Gründen am Veranstaltungstag nicht einwandfrei funktionieren, kann der Vermieter nicht zur
Rechenschaft gezogen werden. Die einwandfreie Funktion der Fotobox wird zu Beginn vom Mieter und Vermieter überprüft.

(3) Für jegliche Schäden an denen zur Verfügung gestellten Mietobjekten (Box, Kamera, Blitz, Beleuchtung, Tablet, Kabel, Hintergrund,
Requisiten, Drucker etc.) während der Veranstaltung etc., haftet der Mieter für sich und jegliche Personen vor Ort im vollen Umfang.

(3a) Für Schäden, die sich auf externe Dienstleister, welche zu der Erfüllung des Auftrages involviert sind, während der Mietdauer
auswirken, haftet der Mieter vollumfänglich im Sinne der AGB des jeweiligen externen Dienstleisters.

(3b) Sollte es durch einen von Mieter entstandenen Schaden zu Auftragsausfällen kommen, muss dieser sich unverzüglich um
gleichwertigen Ersatz bemühen. Bei Versäumnis wird die Ausfallgebühr zusätzlich in Rechnung gestellt.

(3c) Falls es während der Mietdauer zu Verlust, fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Zerstörung von Mietobjekten kommt (auch
Requisiten der Fotobox) wird eine Sonderzahlung für den Verlust in Rechnung gestellt.

(4) Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

(5) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen,
ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

(6) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Vermieter bestätigt worden sind. Der Vermieter
haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Eventdatum beim Vermieter eingegangen sein. Nach
Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 5 DATENSCHUTZ

Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert
werden. Der Vermieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu
behandeln. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben.

§ 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Für den Fall das der Mieter keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke
enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt
eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im
Fall einer Lücke.